Nein: Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen besteht in der Uelzener Katzen-Krankenversicherung kein Leistungsanspruch – das gilt auch für begonnene oder tierärztlich angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen. Chronische Erkrankungen, die erst nach Versicherungsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit erstmals auftreten, sind dagegen versichert; laufende Behandlungen werden dann im Rahmen der vereinbarten Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr übernommen. Entscheidend ist also, ob die Erkrankung bei Vertragsabschluss bzw. vor Ablauf der Wartezeit bereits bekannt war (Bedingungen BKVKa 2025, Ziffer 3, Stand Oktober 2026).
Was gilt als nicht versicherte Vorerkrankung?
Laut Bedingungen (BKVKa 2025, Ziffer 3) besteht kein Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten.
Zum Nachweis des Gesundheitszustands darf die Uelzener auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen (Ziffer 1.4).
Wann sind chronische Erkrankungen versichert?
Chronische Erkrankungen sind grundsätzlich versichert, wenn sie erst nach Versicherungsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit erstmals auftreten und bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen werden dann – je nach Tarif – bis zu 100 % und bis zur vereinbarten Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr (wählbar 1.000 €, 5.000 € oder unbegrenzt) übernommen (Leistungsübersicht, offizielle Website Uelzener).
Sonderfall: 1-Jahres-Wartezeit bei vorvertraglich unbekannten Erkrankungen
Die Bedingungen enthalten eine wichtige Ausnahme: Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen gilt eine Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn. Tritt der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit auf, wird die Behandlung aber erst nach der Wartezeit durchgeführt, besteht ein Leistungsanspruch (Ziffer 3).
Wartezeiten im Überblick
- Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Besondere Erkrankungen/Operationen sowie vorvertraglich unbekannte Erkrankungen/angeborene Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Bei einer nahtlos übergehenden Vorversicherung entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen Katzen-Krankenversicherung (BKVKa 2025); Uelzener, Leistungsübersicht OP- und Krankenversicherung für Katzen; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)