Nicht erstattet werden vor allem bereits bei Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen, Leistungen innerhalb der Wartezeiten, reine Vorsorge- und prophylaktische Maßnahmen (außer im Baustein Gesundheit PLUS), Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation (hier gilt nur der Kastrationszuschuss) sowie Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten. Ebenfalls ausgeschlossen sind u. a. Transport- und Reisekosten, Gutachten/Bescheinigungen, wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden (z. B. Goldimplantation), Behandlungen durch Nichttierärzte und Folgen von Krieg, Pandemien oder Kernenergie. (Uelzener, Bedingungen Katzen-Krankenversicherung BKVKa 2025, Stand Oktober 2026)
Wichtigste Ausschlüsse im Überblick
- Bekannte Vorerkrankungen: bereits vor Vertragsabschluss bekannte Erkrankungen sowie begonnene oder tierärztlich angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen.
- Leistungen innerhalb der Wartezeit: Behandlungen, die vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit anfallen.
- Folgen bekannter Mängel/Krankheiten, die bei Abschluss bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten.
- Reine Vorsorge: Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und prophylaktische Eingriffe ohne direkten Krankheitsbezug – außer im Baustein Gesundheit PLUS.
- Parasitenmittel: Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten.
Weitere nicht versicherte Leistungen
- Kastration und Sterilisation ohne medizinische Indikation (der Kastrationskostenzuschuss bleibt davon unberührt).
- Impfungen, prophylaktische Blutchecks, Zahnreinigungen, Verhaltenstherapien, Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktiker- und alternative Behandlungen – sofern der Baustein Gesundheit PLUS nicht vereinbart ist.
- Behandlungen am Gebiss zur Herstellung von Zucht-/Rassestandards mit ästhetischem Charakter.
- Behandlungen durch den Versicherungsnehmer selbst sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern.
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des Tierarztes sowie Transportkosten der Katze.
- Gesundheitszeugnisse, Gutachten, Bescheinigungen und nichtmedizinische Verwaltungskosten (z. B. Porto).
- Folgen von Epidemien und Pandemien.
- Trage- und Gehhilfen, Geschirr, Pflegemittel (z. B. Shampoo, Zahnpasta, Kauartikel).
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden (z. B. Goldimplantation) und Behandlungen durch Nichttierärzte.
- Behandlungen infolge von Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, inneren Unruhen oder hoheitlichen Eingriffen.
- Trächtigkeitsuntersuchung und zuchthygienische Maßnahmen, hormonelle Östrusverschiebung sowie Versorgung der Kitten nach Geburt/Kaiserschnitt.
- Euthanasie – außer bei unheilbaren Krankheiten oder nach einem Unfall.
Impfpflicht als Ausschluss
Kein Leistungsanspruch besteht für Untersuchung, Diagnose und Heilbehandlung von Panleukopenie, Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, wenn ein bestehender Impfschutz nicht durch einen internationalen Impfpass nachgewiesen werden kann. (Uelzener, Bedingungen BKVKa 2025, Ziffer 3)
Was bleibt trotz Ausschluss möglich?
Einige vermeintliche Ausschlüsse sind über die Wartezeit oder Zusatzbausteine doch gedeckt: Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen sind nach einer Wartezeit von 1 Jahr versichert. Vorsorgeleistungen wie Impfungen oder prophylaktische Zahnreinigung sind nur mit dem optionalen Baustein Gesundheit PLUS eingeschlossen (max. 500 € pro Jahr, 25 % feste Selbstbeteiligung pro Rechnung).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen für die Katzen-Krankenversicherung (BKVKa 2025); Uelzener, Leistungsübersicht OP- und Krankenversicherung für Katzen; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)