Die Uelzener Katzen-Krankenversicherung übernimmt bei einer medizinisch notwendigen Operation (bei Krankheit oder nach Unfall) die Operationskosten sowie Vor- und Nachbehandlung – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), bis zu 100 % Kostenerstattung. Die maximale Jahresleistung richtet sich nach der vereinbarten Erstattungshöhe (wählbar 1.000 €, 5.000 € oder unbegrenzt), abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung (0 €, 250 € oder 500 € pro Jahr). Mitversichert sind außerdem Diagnostik (z. B. Röntgen, CT, MRT, Ultraschall, Labor), Arzneimittel sowie Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten.
Was bei einer OP konkret erstattet wird
Im Leistungsfall können Sie laut Bedingungen Leistungen für Operationen und Heilbehandlungen unabhängig vom GOT-Satz beanspruchen. Als Operation gilt ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie durchgeführter chirurgischer Eingriff – einschließlich minimalinvasiver OP-Methoden, Biopsie, Punktion und endoskopischer Eingriffe.
- Operationskosten bei Krankheit und Unfall
- Medizinisch notwendige Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten)
- Labor- und bildgebende Diagnostik (u. a. Röntgen, MRT, CT, Ultraschall)
- Futter- und Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, sofern infolge der versicherten OP stationär verabreicht
Erstattungshöhe und Selbstbeteiligung
Die maximale Versicherungsleistung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Diese ist laut offizieller Uelzener-Produktseite wählbar: 1.000 €, 5.000 € oder unbegrenzt pro Jahr.
- Selbstbeteiligung wählbar: 0 € (keine), 250 € oder 500 € pro Jahr. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Erstattung bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten.
Hinweis: Die genaue Beitragshöhe und Tarifgestaltung hängen von Rasse, Alter, Erstattungshöhe und Selbstbeteiligung ab.
Vor- und Nachbehandlung
In der Katzen-Krankenversicherung sind Vor- und Nachbehandlung einer versicherten Operation mitversichert. Laut Leistungsübersicht der Uelzener gilt in der Krankenversicherung: versicherte Vorbehandlung unbegrenzt und Nachsorge/-behandlung unbegrenzt (in der reinen OP-Versicherung sind es dagegen die letzten zwei Untersuchungstage vor der OP und bis zu 14 Kalendertage Nachbehandlung).
Wartezeiten vor dem OP-Schutz
- Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Besondere Erkrankungen und Operationen sowie OPs aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen/angeborener Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Bei nahtlos übergehender Vorversicherung entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen.
Was nicht gezahlt wird
Kein Leistungsanspruch besteht u. a. für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen, Leistungen innerhalb der Wartezeit, rein prophylaktische/ästhetische Eingriffe, Kastration/Sterilisation ohne medizinische Indikation (es gibt aber einen separaten Zuschuss), Transportkosten sowie wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen. Einen einmaligen Kastrations-/Sterilisationszuschuss gibt es dennoch: 100 € bei Katern und 150 € bei weiblichen Katzen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen Katzen-Krankenversicherung (BKVKa 2025); Uelzener, Leistungsübersicht OP- und Krankenversicherung für Katzen; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)