Die Uelzener Katzen-Krankenversicherung übernimmt Kastration und Sterilisation nur als festen, einmaligen Zuschuss: 100 € bei männlichen Tieren (Kater) und 150 € bei weiblichen Tieren (Katze). Dieser Zuschuss gilt ohne Berücksichtigung der Erstattungshöhe und ohne Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation ist darüber hinaus nicht versichert; nur der genannte Kastrationskostenzuschuss bleibt davon unberührt (Stand: Oktober 2026).
So funktioniert der Kastrationszuschuss
Der Zuschuss ist in den Bedingungen als zusätzlich versicherte Leistung geregelt und auf einen einmaligen Betrag begrenzt:
- 100 € einmaliger Zuschuss bei männlichen Tieren (Kater)
- 150 € einmaliger Zuschuss bei weiblichen Tieren (Katze)
Der Zuschuss umfasst die chirurgische Kastration bzw. Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Er wird ohne Berücksichtigung der Erstattungshöhe und ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung gewährt.
Was nicht gezahlt wird
Über den festen Zuschuss hinaus besteht laut Bedingungen kein Leistungsanspruch für Kastration und Sterilisation ohne medizinische Indikation. Eine „normale" Kastration zur Fortpflanzungskontrolle wird also nicht in voller Höhe als Heilbehandlung/Operation erstattet – nur der Kastrationskostenzuschuss bleibt davon unberührt.
Wartezeit beachten
Für den Kastrationskostenzuschuss gilt die allgemeine Wartezeit von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn. Innerhalb dieser Frist durchgeführte Kastrationen/Sterilisationen werden nicht bezuschusst.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Bedingungen Katzen-Krankenversicherung (BKVKa 2025); Uelzener, Bedingungen Katzen-OP-Versicherung (BOPKa 2025); Offizielle Website Uelzener Versicherung (uelzener.de)