Einen Schaden mit Ihrem Hund melden Sie der Uelzener am einfachsten telefonisch unter 0581 8070-0 oder per E-Mail an info@uelzener.de; auch über die Website uelzener.de ist die Schadenmeldung möglich (Stand: Oktober 2026). Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich und halten Sie dabei Ihre Versicherungsscheinnummer sowie die Angaben zum Schadenhergang bereit. Wichtig: Beachten Sie, dass die Uelzener bei Sachschäden einen Selbstbehalt abziehen bzw. erst ab einer Mindestschadenhöhe zahlt (laut Stiftung Warentest, Stand 01.07.2025).
So melden Sie den Schaden
Für die Schadenmeldung bei der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. stehen Ihnen folgende Wege zur Verfügung:
- Telefon: 0581 8070-0
- E-Mail: info@uelzener.de
- Website: www.uelzener.de
- Post: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., 29525 Uelzen
Den genauen Ablauf (z. B. Online-Schadenformular, Fristen für die Meldung) entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen bzw. der Produktseite auf uelzener.de, da hierzu in den vorliegenden Quellen keine Detailangaben vorliegen.
Welche Angaben Sie bereithalten sollten
Damit die Schadenbearbeitung reibungslos läuft, sollten Sie folgende Informationen zur Hand haben:
- Ihre Versicherungsscheinnummer (Police)
- Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens
- Beschreibung des Schadenhergangs (was ist passiert, Rolle Ihres Hundes)
- Name und Kontaktdaten der geschädigten Person bzw. des Geschädigten
- Art und möglichst Höhe des entstandenen Schadens
- Fotos und – falls vorhanden – Zeugenangaben
Wichtig: Selbstbehalt bei Sachschäden
Laut Stiftung Warentest wird bei der Uelzener Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung bei Sachschäden ein Selbstbehalt abgezogen bzw. der Versicherer zahlt erst, wenn eine Mindestschadenhöhe erreicht ist (Stiftung Warentest, Stand 01.07.2025). Das sollten Sie bei kleineren Schäden berücksichtigen. Die konkrete Höhe des Selbstbehalts bzw. der Mindestschadenhöhe entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.
Was nach der Meldung passiert
Melden Sie einen Schaden grundsätzlich auch dann, wenn Sie sich unsicher sind, ob er versichert ist – anerkennen oder bezahlen sollten Sie Forderungen Dritter nicht eigenmächtig. Die Versicherung prüft, ob berechtigte Ansprüche vorliegen, reguliert berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Der genaue Ablauf und die Pflichten im Schadenfall ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen der Uelzener.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, offizielle Website (uelzener.de), Hunde-Haftpflichtversicherung; Uelzener, Leistungsübersicht Hunde sicher plus; Stiftung Warentest, Hundehaftpflichtversicherungen, Stand 01.07.2025