Die genauen Ausschlüsse der Uelzener Hundehalter-Haftpflichtversicherung ergeben sich aus den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen – diese liegen hier nicht im Volltext vor, sodass keine abschließende Liste aller ausgeschlossenen Schäden genannt werden kann. Belegbar ist nach dem Stiftung-Warentest-Hundehaftpflicht-Vergleich (Stand 01.07.2025) jedoch, dass der Tarif bei Sachschäden einen Selbstbehalt abzieht bzw. erst ab einer Mindestschadenhöhe zahlt und die Anforderung „Vorsorgeversicherung" nur eingeschränkt erfüllt. Die konkreten, vollständigen Ausschlüsse sollten Sie direkt den Versicherungsbedingungen bzw. der Leistungsübersicht auf uelzener.de entnehmen.
Was Stiftung Warentest zu Einschränkungen festhält
Im Hundehaftpflicht-Vergleich der Stiftung Warentest (Stand 01.07.2025) ist die Uelzener Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung mit folgenden Hinweisen vermerkt:
- Selbstbehalt bei Sachschäden: Laut Fußnote wird bei Sachschäden ein Selbstbehalt abgezogen bzw. der Versicherer zahlt erst, wenn eine Mindestschadenhöhe erreicht ist.
- Vorsorgeversicherung nur eingeschränkt: Die Grundschutz-Anforderung „Vorsorgeversicherung" wird laut Test nur eingeschränkt erfüllt.
Diese Punkte sind keine vollständige Ausschlussliste, sondern vom Test bewertete Einschränkungen des Grundschutzes.
Wo Sie die vollständigen Ausschlüsse finden
Die abschließende Aufzählung aller ausgeschlossenen Schäden (z. B. vorsätzlich herbeigeführte Schäden, bestimmte Sondertatbestände, Grenzen bei Miet- oder Deckaktschäden) steht ausschließlich in den Versicherungsbedingungen der Uelzener. Diese sowie die Leistungsübersicht sind abrufbar unter:
- Produktseite: uelzener.de/hund/hunde-haftpflichtversicherung/
- Leistungsübersicht „Hundehalter-Haftpflicht" (PDF-Download)
Konkrete Zahlenwerte wie Deckungssumme, Höhe der Selbstbeteiligung oder genaue Ausschlusstatbestände konnten für diesen Beitrag nicht belastbar aus den offiziellen Seiten ausgelesen werden und werden daher bewusst nicht beziffert.
Was im Tarif mitversichert ist (als Einordnung)
Umgekehrt nennt die Leistungsübersicht zum Paket „Hunde sicher plus" mehrere Leistungen, die nicht ausgeschlossen, sondern mitversichert sind, u. a.:
- Mitversicherung von Welpen ab Geburt bis zum vollendeten 24. Lebensmonat
- Gewollter und ungewollter Deckakt
- Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Agility, Hundeschauen und ‑rennen)
- Kein Leinenzwang vorausgesetzt
- Bergungs- und Rettungskosten
Das zeigt, dass einige in anderen Tarifen üblichen Einschränkungen hier abgedeckt sind. Für die genauen Grenzen gilt dennoch der Bedingungstext.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Stiftung Warentest, Hundehaftpflichtversicherungen, Stand 01.07.2025; Uelzener, Leistungsübersicht Hundehaftpflicht „Hunde sicher plus“; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)