Bei der Uelzener Hundehaftpflichtversicherung können Welpen bereits ab dem 1. Lebenstag aufgenommen werden; eine Mitversicherung von Welpen ist ab Geburt bis zum vollendeten 24. Lebensmonat vorgesehen (Stand: Oktober 2026). Es gibt somit keine Mindestaltersgrenze – der Versicherungsschutz kann vom ersten Lebenstag an beginnen.
Welpen-Regelung im Detail
- Aufnahme ab dem 1. Lebenstag: Laut Leistungsübersicht der Uelzener ist die Aufnahme eines Hundes ab dem ersten Lebenstag möglich.
- Mitversicherung von Welpen: Welpen sind ab Geburt bis zum vollendeten 24. Lebensmonat mitversichert.
- Gewollter/ungewollter Deckakt: Schäden im Zusammenhang mit einem Deckakt sind laut Leistungsübersicht ebenfalls versichert.
Wichtig: Diese Angaben stammen aus der Leistungsübersicht "Hunde sicher plus". Die Mitversicherung von Welpen bis 24 Monate bezieht sich auf den Nachwuchs eines bereits versicherten Hundes – für die vertragliche Umsetzung im Einzelfall ist der konkrete Tarif maßgeblich.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Hundehaftpflichtversicherung „Hunde sicher plus“; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)