Zum Kündigungsrecht nach einem Schadenfall enthalten die vorliegenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Uelzener Betriebshaftpflichtversicherung keine Angaben. Das sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall ist üblicherweise in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) geregelt, die hier nicht im Volltext vorlagen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Uelzener Versicherung oder prüfen die AHB Ihres konkreten Vertrags.
Was in den vorliegenden Bedingungen steht
Die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR 2) sowie die BBR Jagd regeln den Leistungsumfang der Uelzener Betriebshaftpflichtversicherung (versicherte Risiken, Deckungssummen, Ausschlüsse). Ein eigenständiges Kapitel zur Kündigung nach einem Schadenfall ist in diesen Dokumenten nicht enthalten.
Die BBR verweisen ausdrücklich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB): Der Versicherungsschutz erstreckt sich „im Rahmen der AHB und der nachstehenden BBR". Regelungen zu Vertragsdauer, Kündigung und außerordentlicher Kündigung finden sich typischerweise in den AHB – diese lagen hier nicht im Volltext vor.
Wo Sie die verbindliche Antwort finden
- AHB prüfen: Laut offizieller Produktseite der Uelzener stehen die „Allgemeinen Bedingungen der Uelzener für die Haftpflicht-Versicherung (AHB)" als PDF zum Download bereit. Dort ist das Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall üblicherweise geregelt.
- Versicherer kontaktieren: Die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. ist erreichbar unter Tel. 0581 8070-0, info@uelzener.de, Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen.
- Individueller Vertrag: Maßgeblich sind immer die konkret für Ihren Vertrag vereinbarten Bedingungen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung (BBR 2, Ausgabe September 2018); Uelzener Versicherung, offizielle Website (Produktseite Betriebs-Haftpflicht für Hunde- & Katzenbetriebe)