Das hängt vom konkreten Risiko ab. In der Jäger-Haftpflicht der Uelzener ist das Auslandsrisiko ausdrücklich geregelt: Für angrenzende Schadenereignisse im Ausland besteht Schutz, soweit die Jagd im Inland ausgeübt wurde; mit besonderer Vereinbarung lässt sich das gesamte Auslandsrisiko einschließen – beim Tagesjagdschein gilt der Schutz jedoch nur in Deutschland (Uelzener, BBR Jagd 2010). Für die allgemeine Betriebs-/Tierbetrieb-Haftpflicht (BBR 2) ist der genaue örtliche Geltungsbereich in den Allgemeinen Bedingungen (AHB) geregelt; dazu liegen hier keine belastbaren Angaben vor. Stand: Oktober 2026.
Auslandsschutz in der Jagd-Haftpflicht
Für Jäger regelt die Uelzener den Auslandsschutz in den Besonderen Bedingungen (BBR Jagd 2010) wie folgt:
- Grenzüberschreitende Schäden: Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im angrenzenden Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit die Jagd im Inland ausgeübt wurde. Das gilt auch für die Inanspruchnahme als Halter von Jagdhunden.
- Volles Auslandsrisiko: Falls besonders vereinbart, ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB – auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen mitversichert.
- Tagesjagdschein: Hier besteht abweichend Versicherungsschutz nur in Deutschland; das Auslandsrisiko ist nicht mitversichert.
Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro (Uelzener, BBR Jagd 2010).
Kaution bei Schadenereignissen in Europa (Jäger)
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen hinterlegen, stellt die Uelzener den erforderlichen Betrag bis zu 30.000,00 € zur Verfügung. Der Betrag wird auf die Schadenersatzzahlung angerechnet bzw. ist ggf. zurückzuzahlen (Uelzener, BBR Jagd 2010).
Allgemeine Betriebs- und Tierbetrieb-Haftpflicht (BBR 2)
Für Betriebe jeder Art sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Tierheime, Hunde- und Katzenpensionen und Tiersitter gilt der Versicherungsschutz für das im Vertrag bezeichnete Risiko im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen (AHB) und der BBR 2. Der örtliche Geltungsbereich (Inland/Ausland) ergibt sich hier aus den AHB (vgl. Ziff. 7.9 AHB). Hierzu liegen uns keine belastbaren Angaben vor.
Einen speziellen Auslandsbezug gibt es bei Tierheimen: Bei der Rettung von Auslandshunden beginnt der Versicherungsschutz an der Grenze zu Deutschland bzw. bei Übergabe auf einem deutschen Flughafen (Uelzener, BBR 2, Ziff. 3.1.5).
So klären Sie den Auslandsschutz für Ihren Betrieb
- Prüfen Sie die Allgemeinen Bedingungen (AHB) der Uelzener zum örtlichen Geltungsbereich (Ziff. 7.9 AHB).
- Fordern Sie ein individuelles Angebot an und lassen Sie das Auslandsrisiko ausdrücklich bestätigen bzw. – wo vorgesehen – besonders vereinbaren.
- Die Vertragsdokumente (AHB, BBR 1, BBR 2) stehen auf der Produktseite der Uelzener zum Download bereit.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung für Jäger (BBR Jagd 2010); Uelzener, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung (BBR 2), Ausgabe September 2018; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de), Produktseite Betriebs-Haftpflicht