In den Bedingungen der Uelzener Betriebshaftpflichtversicherung (BBR 2, Ausgabe September 2018) ist nur an einer Stelle eine feste Selbstbeteiligung ausdrücklich genannt: Bei Sachschäden während der vorübergehenden Unterbringung eines Tieres in einer Pflegestelle (Tierheime) beträgt die Selbstbeteiligung 300,00 € – hier ist die Leistung zudem auf 5.000,00 € begrenzt. Ob darüber hinaus eine allgemeine Selbstbeteiligung gilt, hängt vom konkret vereinbarten Tarif ab; die zugängliche Produktseite nennt dazu keine belastbaren Zahlen. Für Ihren individuellen Vertrag zählt die Angabe in Ihrem Versicherungsschein bzw. Angebot.
Wo in den Bedingungen eine Selbstbeteiligung genannt wird
In den Besonderen Bedingungen (BBR 2, September 2018) taucht ein konkreter Selbstbehalt bei den Regelungen für Tierheime auf:
- Pflegestelle (Tierheim): Bei vorübergehender Unterbringung eines Tieres in einer Pflegestelle sind Sachschäden in der Pflegestelle auf 5.000,00 € begrenzt, die Selbstbeteiligung beträgt 300,00 €. Personenschäden der in den Pflegestellen lebenden Personen sind ausgeschlossen.
Eine darüber hinausgehende, allgemeine Selbstbeteiligung für alle Schäden wird in den vorliegenden Bedingungen nicht ausgewiesen.
Was vom konkreten Tarif abhängt
Mehrere Leistungsgrenzen in den Bedingungen sind ausdrücklich „je nach Tarifierung“ gestaffelt – etwa Entschädigungen bei Abhandenkommen oder Schäden an Pensions- bzw. Verwahrtieren (z. B. 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 €). Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung für Ihren Betrieb vereinbart wird, ist daher eine Frage des individuell gewählten Tarifs.
Laut offizieller Produktseite der Uelzener wird das Angebot individuell angefordert („Jetzt Angebot anfordern“). Konkrete Angaben zu Selbstbeteiligung, Deckungssummen und Beiträgen sind dort nicht belastbar veröffentlicht, sondern werden im Angebot bzw. in den Vertragsdokumenten (AHB/BBR) festgelegt.
So prüfen Sie Ihren eigenen Vertrag
- Schauen Sie in Ihren Versicherungsschein bzw. das persönliche Angebot – dort ist eine eventuelle Selbstbeteiligung ausgewiesen.
- Beachten Sie bei Tierheimen die feste Selbstbeteiligung von 300,00 € für Sachschäden in Pflegestellen.
- Fragen Sie bei Unklarheiten direkt bei der Uelzener nach, da die genauen Konditionen tarifabhängig sind.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung (BBR 2), Ausgabe September 2018; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de), Produktseite Betriebs-Haftpflicht für Hunde- & Katzenbetriebe