Die Uelzener Betriebshaftpflichtversicherung schließt unter anderem Schäden durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Arbeitsunfälle von Betriebsangehörigen im Sinne des SGB VII, Umwelt-/Gewässerschäden (über die enge Abwasser-Klausel hinaus) sowie Schäden aus vorschriftswidrigem Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen aus. Auch Tätigkeiten, die nicht dem versicherten Betrieb/Risiko zuzurechnen sind, sowie nicht ausdrücklich beantragte Risiken sind nicht versichert. Welche Ausschlüsse im Einzelfall greifen, hängt vom konkreten Vertrag und der gewählten Risikobeschreibung (BBR) ab (Stand: Oktober 2026).
Wichtigste Ausschlüsse im Überblick
Laut den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR 2) und den AHB der Uelzener sind insbesondere ausgeschlossen bzw. gesondert zu versichern:
- Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge: Schäden durch Gebrauch sowie die Inanspruchnahme als Halter/Besitzer solcher Fahrzeuge sind nicht versichert (Ziff. 5.1 BBR 2; Ziff. 6.1.2 BBR 2).
- Arbeitsunfälle: Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, die Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß SGB VII sind (ebenso entsprechende Dienstunfälle), sind ausgeschlossen.
- Umwelt- und Gewässerschäden: Schäden durch Umwelteinwirkungen über die enge Abwasser-Bedingung (Ziff. 1.2.1.4) hinaus sind ausgeschlossen – hierfür ist eine Umwelt-Haftpflichtversicherung gesondert zu beantragen (Ziff. 2.4 BBR 2).
- Brennbare/explosive Stoffe: Die Haftpflicht aus vorschriftswidrigem Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen ist nicht versichert (Ziff. 6.2 BBR 2).
- Betriebsfremde Tätigkeiten: Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb/Beruf dienen noch dem versicherten Risiko zuzurechnen sind, sind nicht versichert (Ziff. 6.1.1 BBR 2).
- Nicht beantragte Risiken: Alles, was nicht ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach den BBR mitversichert ist, ist besonders zu versichern (Ziff. 6.1 BBR 2).
- Laser-/Maserstrahlen und Feuerwerke: Haftpflicht aus Erzeugung/Umgang mit Laser- und Maserstrahlen sowie aus dem Abbrennen von Feuerwerken ist ausgeschlossen (Ziff. 6.1.3 und 6.1.4 BBR 2).
Weitere ausgeschlossene bzw. gesondert zu vereinbarende Risiken
- Schäden an fremden Sachen: Auf den Ausschluss von Schäden an fremden Sachen – auch an Kommissionsware – nach Ziff. 7.7 AHB wird in den Bedingungen ausdrücklich hingewiesen (Ziff. 7.1 BBR 2).
- Bausumme über 100.000 €: Die Mitversicherung als Bauherr/Unternehmer von Bauarbeiten gilt nur bis zu einer veranschlagten Bausumme von 100.000,00 € je Bauvorhaben; wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung (Ziff. 1.2.1.1.2 BBR 2).
- Tankanlagen über 20.000 l: Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Besitz und Verwendung von Tankanlagen zur Lagerung von Treibstoffen und Heizöl über 20.000 l Fassungsvermögen (Ziff. 1.2.1.4 BBR 2).
- Schäden an Entwässerungsleitungen: durch Verschmutzungen oder Verstopfungen bleiben ausgeschlossen (Ziff. 1.2.1.4 BBR 2).
Besonderheiten bei Tierbetrieben
Für Tierbetriebe gelten bei den eingeschlossenen Leistungen zusätzliche Grenzen und Ausschlüsse:
- Pflegestellen (Tierheim): Sachschäden in der Pflegestelle sind auf 5.000,00 € begrenzt, mit 300,00 € Selbstbeteiligung; Personenschäden der in der Pflegestelle lebenden Personen sind ausgeschlossen (Ziff. 3.1.4 BBR 2).
- Produkthaftpflicht: Beim Nebenerwerbsverkauf von Hunde-/Katzenpensionen (bis 10.000 € Jahresumsatz) ist die Produkthaftpflicht nicht versichert (Ziff. 3.2.3 BBR 2).
Was die offizielle Produktseite nennt
Die Uelzener Produktseite „Betriebs-Haftpflicht für Hunde- & Katzenbetriebe“ beschreibt vor allem die versicherten Risiken (z. B. Personen- und Sachschäden Dritter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit). Konkrete Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und detaillierte Ausschlüsse sind in den verlinkten Bedingungsdokumenten (AHB, BBR 1, BBR 2) geregelt und wurden auf der Produktseite selbst nicht beziffert.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung (BBR 2, Ausgabe September 2018); Uelzener, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB); Uelzener Versicherung, offizielle Website (Produktseite Betriebs-Haftpflicht für Hunde- & Katzenbetriebe)