Die Uelzener Betriebshaftpflichtversicherung ist auf tierbezogene Gewerbebetriebe wie Hunde- und Katzenpensionen, Tierheime, Hundeschulen und Tiersitter ausgerichtet und deckt die gesetzliche Haftpflicht des Betriebs für Personen- und Sachschäden Dritter ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Ob ein konkreter Bissschaden abgedeckt ist, hängt davon ab, ob die Tierhaltung bzw. -betreuung ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist – z. B. die Betreuung bzw. Verwahrung von Tieren bei Pensionen und Tiersittern (Stand: Oktober 2026). Eine ausdrückliche Klausel speziell zu „Tierbissen“ enthalten die vorliegenden Bedingungen nicht; maßgeblich ist, dass der Schaden dem versicherten Risiko zuzurechnen ist.
Wann Bissschäden versichert sind
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den im Vertrag beschriebenen Eigenschaften, Tätigkeiten und Veranstaltungen (versichertes Risiko). Verletzt ein betreutes oder gehaltenes Tier – etwa durch einen Biss – eine dritte Person, kann daraus ein Haftpflichtanspruch gegen den Betrieb entstehen, der im Rahmen des versicherten Risikos gedeckt ist.
- Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist die Haftpflicht aus dem Halten, Hüten oder Verwenden von Tieren mitversichert – Hunde und bestimmte Tiere jedoch nur, falls besonders vereinbart.
- Für Tierheime, Hunde- und Katzenpensionen sowie Tiersitter gelten zusätzliche Regelungen zur Betreuung und Verwahrung von Tieren.
Entscheidend ist, dass die jeweilige Tierhaltung bzw. -betreuung in der Betriebsbeschreibung bzw. im Vertrag erfasst ist.
Wichtige Grenzen und Ausschlüsse
Nach den Bedingungen gilt unter anderem:
- Nicht versichert ist, was nicht ausdrücklich in Versicherung gegeben oder in den Besonderen Bedingungen mitversichert ist – insbesondere Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb/Beruf dienen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind.
- Arbeitsunfälle von Betriebsangehörigen (Personenschäden nach dem Sozialgesetzbuch VII) sind ausgeschlossen.
- Bei Pferdepensionen gilt: Schäden am Zaum- und Sattelzeug sowie an eingestellten Pferden sind von der Tierhaltung ausgenommen.
Zur genauen Reichweite im Einzelfall sind die im Vertrag vereinbarte Betriebsbeschreibung und die geltenden AHB/BBR maßgeblich.
Versicherungssummen und Jahreshöchstleistung
Die konkreten Deckungssummen werden im Vertrag vereinbart. Laut Bedingungen ist die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Angaben zu konkreten Summen und Beiträgen enthalten die vorliegenden Quellen nicht – diese ergeben sich aus dem individuellen Angebot der Uelzener.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung (BBR 2, Ausgabe September 2018); Uelzener Versicherung, offizielle Website – Produktseite Betriebs-Haftpflicht für Hunde- & Katzenbetriebe