Ja. Die Uelzener Betriebshaftpflichtversicherung ist auf tierbezogene Gewerbebetriebe ausgerichtet und richtet sich laut Produktseite ausdrücklich auch an Hunde- und Katzenpensionen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Betriebs aus seiner betrieblichen Tätigkeit, also aus Personen- und Sachschäden Dritter sowie – über besondere Bedingungen – auch für bestimmte Schäden am betreuten Pensionstier. Die konkreten Deckungssummen und der Beitrag werden individuell über ein Angebot ermittelt (Stand: Oktober 2026).
Für wen die Betriebshaftpflicht gedacht ist
Die Uelzener richtet sich mit ihrer Betriebshaftpflicht an tierbezogene Gewerbebetriebe. Laut offizieller Produktseite zählen dazu insbesondere:
- Hunde- & Katzenpensionen
- Hundeschulen
- Tierheime und Tierschutzvereine
- Pflegestellen / Auslandstierschutz (Rettung von Hunden bis zur Vermittlung)
Eine Hundepension oder Tierpension ist damit ausdrücklich eine versicherbare Zielgruppe.
Was bei einer Hunde- und Katzenpension mitversichert ist
Für Hunde- und Katzenpensionen (Haltung fremder Tiere in dafür geeigneten Räumen) sieht Abschnitt 3.2 der Besonderen Bedingungen (BBR 2, Ausgabe September 2018) folgende Einschlüsse vor:
- Abhandenkommen eines Pensionstieres durch Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen – Entschädigung je nach Tarifierung begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 €.
- Schaden am Pensionstier durch falsche Fütterung – ebenfalls begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 € oder 3.000,00 € je nach Tarifierung.
- Nebenerwerbsverkauf (z. B. Hundezubehör, Katzenfutter) bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 €. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
Darüber hinaus ist – wie bei allen versicherten Betrieben – die gesetzliche Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden Dritter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit mitversichert (z. B. ein Kunde verletzt sich auf dem Gelände).
Beispiele für abgesicherte Schäden
Laut Produktseite der Uelzener sind etwa folgende Situationen vom Versicherungsschutz umfasst:
- Ein Hundebesitzer rutscht auf einem Erlebnis- bzw. Parcours-Gelände aus und verletzt sich – der Betrieb wird schadenersatzpflichtig (Personenschaden Dritter).
- Ein betreutes Tier wird durch Unaufmerksamkeit des Betriebs verletzt (z. B. beim Aufbau eines Parcours).
Was nicht automatisch dabei ist
Einige Leistungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich im Antrag vereinbart bzw. in den Bedingungen mitversichert sind (Ziff. 6.1 BBR 2). Nicht versichert sind insbesondere:
- Schäden durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen (Ziff. 5.1 / 6.1.2 BBR 2).
- Die Produkthaftpflicht beim Nebenerwerbsverkauf (Ziff. 3.2.3 BBR 2).
- Schäden durch Umwelteinwirkungen bzw. Gewässerschäden – hierfür ist eine gesonderte Umwelt-Haftpflicht-Versicherung nötig.
Hinweis: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen begrenzt (Ziff. 7.2 BBR 2).
Beitrag und Abschluss
Konkrete Deckungssummen, Prämien und Selbstbeteiligungen hängen vom individuellen Tarif ab und werden von der Uelzener auf Anfrage ermittelt. Das Angebot wird individuell angefordert ("Jetzt Angebot anfordern" auf der Produktseite). Belastbare Beitragszahlen für eine Hundepension liegen in den vorliegenden Quellen nicht vor.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener Versicherung, offizielle Website (Produktseite Betriebs-Haftpflicht für Hunde- & Katzenbetriebe); Uelzener Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung (BBR 2, Ausgabe September 2018)