Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für einen Hundesalon oder Hundefrisör gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber dringend zu empfehlen: Sie schützt Sie, wenn Dritte durch Ihre betriebliche Tätigkeit zu Schaden kommen oder ein betreutes Tier verletzt wird. Die Uelzener ist auf tierbezogene Gewerbebetriebe spezialisiert und versichert laut Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht aus den in der Betriebsbeschreibung genannten Tätigkeiten. Ob Ihr konkreter Hundesalon in den passenden Tarif fällt und zu welchen Konditionen, klärt ein individuelles Angebot der Uelzener.
Warum eine Betriebshaftpflicht für Hundesalon/Hundefrisör sinnvoll ist
Als Hundesalon arbeiten Sie täglich mit fremden Tieren und haben Kundenkontakt. Dabei kann einiges passieren, für das Sie nach dem Gesetz haften:
- Personen- und Sachschäden Dritter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit – z. B. wenn ein Kunde in Ihren Räumen stürzt und sich verletzt (laut Uelzener Produktseite ein typisches versichertes Beispiel).
- Verletzung eines betreuten Tieres durch Unaufmerksamkeit im Betrieb – auch dieser Fall wird von der Uelzener als abgesichertes Risiko genannt.
Ohne Versicherung müssten Sie solche Schadenersatzforderungen aus eigener Tasche tragen. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss besteht für einen Hundesalon nach den vorliegenden Quellen nicht.
Was die Uelzener Betriebshaftpflicht grundsätzlich absichert
Laut den Besonderen Bedingungen (BBR 2) der Uelzener gilt: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Betriebsbeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen, Tätigkeiten und Veranstaltungen (versichertes Risiko). Entscheidend ist also, dass Ihre Salon-Tätigkeit korrekt in der Betriebsbeschreibung erfasst ist.
Mitversichert sind nach den Bedingungen u. a.:
- die Haftpflicht als Eigentümer, Mieter oder Pächter der Geschäftsräume (z. B. Verkehrssicherung, Reinigung, Streupflicht);
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht Ihrer Betriebsangehörigen für Schäden in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen (ausgenommen Arbeitsunfälle nach SGB VII).
Für welche Betriebe die Uelzener gedacht ist
Die Uelzener ist auf tierbezogene Gewerbebetriebe spezialisiert. Die Produktseite nennt als Zielgruppen ausdrücklich Hunde- und Katzenpensionen, Hundeschulen, Tierheime und Tierschutzvereine sowie Pflegestellen/Auslandstierschutz.
Ein Hundesalon/Hundefrisör ist in dieser Aufzählung nicht wörtlich aufgeführt. Ob und über welchen Tarif Ihr Salon versicherbar ist, lässt sich den vorliegenden Quellen nicht abschließend entnehmen – das sollten Sie direkt bei der Uelzener anfragen. Das Angebot wird dort individuell erstellt ("Jetzt Angebot anfordern").
Was nicht automatisch mitversichert ist
Nach den Bedingungen gilt: Nicht versichert und besonders zu versichern ist, was nicht ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach den Bedingungen mitversichert ist. Ausgeschlossen bzw. gesondert zu beantragen sind u. a.:
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb/Beruf dienen noch dem versicherten Risiko zuzurechnen sind;
- Schäden aus Gebrauch, Halten oder Besitz von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
- Schäden an fremden Sachen nach Ziff. 7.7 AHB (hierauf wird in den Bedingungen besonders hingewiesen).
Die genauen Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Beiträge sind in den Bedingungsdokumenten bzw. im individuellen Angebot geregelt und liegen in den hier verfügbaren Quellen nicht vor.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung (BBR 2, Ausgabe September 2018); Uelzener Versicherung, offizielle Website – Produktseite Betriebs-Haftpflicht für Hunde- & Katzenbetriebe