Nein: In allen privaten Tarifen der Ammerländer Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Classic, Exclusiv, Excellent und Excellent Plus) gibt es laut Anbieter keine Selbstbeteiligung im Schadenfall. Sie tragen also im versicherten Schadenfall grundsätzlich keinen Eigenanteil. Eine Ausnahme bildet die optionale Sportartenklausel, bei der eine Selbstbeteiligung von 25 % vom Schaden gilt (Stand: Oktober 2026).
Keine Selbstbeteiligung in den Privattarifen
Die Ammerländer Versicherung wirbt für ihre Fahrrad-Vollkaskoversicherung damit, dass in allen vier privaten Tarifen keine Selbstbeteiligung anfällt. Das gilt für:
- Classic – Basis-Schutz
- Exclusiv – Classic plus ROLAND-Schutzbrief
- Excellent – erweiterte Garantien
- Excellent Plus – Top-Tarif mit integrierter Fahrrad-Unfallversicherung
Im versicherten Schadenfall erhalten Sie zudem eine Neuwertentschädigung ohne Abzug eines Eigenanteils.
Ausnahme: Sportartenklausel
In der Leistungsübersicht ist eine Sportartenklausel mit einer Selbstbeteiligung von 25 % vom Schaden ausgewiesen. Diese betrifft also besondere Nutzungssituationen (z. B. sportliche Einsätze) und stellt eine Ausnahme vom grundsätzlich selbstbeteiligungsfreien Schutz dar. Welche Fälle konkret unter diese Klausel fallen, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen zum jeweiligen Tarif.
Weitere Besonderheiten im Schadenfall
- Grobe Fahrlässigkeit ist in allen Tarifen mitversichert.
- Es ist kein Anschließen an einen festen Gegenstand nötig – das Abschließen des Fahrrads genügt.
- Der Versicherungsschutz gilt laut Anbieter weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
- Die Verträge sind täglich kündbar (Kündigungsfrist 1 Tag).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, offizielle Website (ammerlaender-versicherung.de); Ammerländer Versicherung, Leistungsübersicht Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat 02.2026