Die Ammerländer Fahrrad-Vollkaskoversicherung leistet im Schadenfall – also auch bei Diebstahl – eine Neuwertentschädigung, nicht nur den Zeitwert. Das gilt für die Tarife Classic, Exclusiv, Excellent und Excellent Plus. Versichert sind Diebstahl, Raub, Plünderung, Unterschlagung und Einbruchdiebstahl des Fahrrads sowie Teilediebstahl (auch des Akkus). Eine Selbstbeteiligung fällt in allen privaten Tarifen nicht an (Stand: Oktober 2026).
Was bedeutet Neuwertentschädigung?
Neuwertentschädigung bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall den Betrag erstattet, den die Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Fahrrads kostet – und nicht nur den um Alter und Abnutzung geminderten Zeitwert. Laut Leistungsübersicht gilt die Neuwertentschädigung in allen vier privaten Tarifen (Classic, Exclusiv, Excellent, Excellent Plus).
Welche Diebstahl-Ereignisse sind abgedeckt?
- Diebstahl, Raub, Plünderung, Unterschlagung und Einbruchdiebstahl des Fahrrads – in allen Tarifen versichert
- Teilediebstahl (auch des Akkus) – in allen Tarifen versichert
Ein Anschließen an einen festen Gegenstand ist laut Anbieter nicht erforderlich; es genügt, das Fahrrad abzuschließen.
Wichtige Grenzen und Rahmenbedingungen
- Keine Selbstbeteiligung in allen privaten Tarifen.
- Versicherbarer Kaufpreis: bis 10.000 € (Classic/Exclusiv) bzw. bis 15.000 € (Excellent/Excellent Plus).
- Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert.
- Für mitversichertes Fahrradzubehör und -gepäck gilt ebenfalls Neuwertentschädigung – je Sache max. 300 € und je Versicherungsfall max. 1.000 € (Classic/Exclusiv) bzw. je Sache max. 500 € und je Versicherungsfall max. 2.000 € (Excellent/Excellent Plus).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Ammerländer Versicherung, Leistungsübersicht Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat 02.2026; Ammerländer Versicherung, offizielle Website (ammerlaender-versicherung.de)