Arbeitsunfähigkeit tritt ein, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall temporär nicht in der Lage ist, ihrer gewöhnlichen Arbeit nachzugehen, und ärztlich dazu attestiert wird.
Im Gegensatz dazu liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall langfristig weniger als die Hälfte seiner bisherigen Tätigkeit ausüben kann.
Im Fall der Arbeitsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nach einer Wartezeit von in der Regel sechs Wochen Krankengeld, um den Verdienstausfall teilweise zu kompensieren. Dieses Krankengeld beträgt etwa 70% des Bruttoeinkommens, ist jedoch nach oben hin gedeckelt.
Privat Versicherte oder höher Verdienende können sich zusätzlich mit einem Krankentagegeld versichern, das ab einem bestimmten Tag der Arbeitsunfähigkeit greift und das Einkommen absichert.
Das Krankentagegeld wird individuell vereinbart und soll den Lebensstandard im Krankheitsfall aufrechterhalten helfen. Es spielt besonders bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit eine wichtige Rolle, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.