Im Falle der Dienstunfähigkeit zahlt der Dienstherr Beamten ein Ruhegehalt aus, dessen Höhe sich nach den Dienstjahren und dem zuletzt bezogenen Gehalt bemisst.
Beamte auf Lebenszeit, die dauerhaft dienstunfähig werden, können somit auf eine finanzielle Absicherung durch den Staat zählen. Auch Beamte in der Probezeit, Auszubildende im Staatsdienst sowie Berufssoldaten und Zeitsoldaten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Versorgungsleistungen.
Bei Dienstunfällen gelten spezielle Regelungen, die eine Versorgung unabhängig von der Dienstzeit ermöglichen. Diese Maßnahmen reflektieren die staatliche Fürsorgepflicht und bieten den Betroffenen einen Schutzmechanismus, um ihren Lebensunterhalt auch bei Dienstunfähigkeit sicherstellen zu können.