Handys sind in der Hausratversicherung oft als Teil des Hausrats mitversichert, doch die Glasversicherung deckt spezifisch Glasbruchschäden ab. Für Handys bedeutet das: Zerbricht das Display zu Hause durch einen Unfall, kann dies unter bestimmten Bedingungen über die Hausratversicherung abgewickelt werden, sofern eine entsprechende Deckung eingeschlossen ist. Allerdings ist zu beachten, dass Schäden durch Fallenlassen oder andere Formen der mechanischen Einwirkung nicht immer standardmäßig von der Hausratversicherung abgedeckt werden und es daher ratsam ist, die Vertragsdetails genau zu prüfen.
Es empfiehlt sich, zusätzlich eine spezielle Handyversicherung zu erwägen, die in der Regel umfassenderen Schutz für Mobiltelefone bietet, insbesondere gegen Beschädigungen wie Displaybruch. Diese Art von Versicherung tritt in Kraft, unabhängig davon, wo der Schaden entstanden ist. Sie ist also nicht auf den privaten Wohnbereich begrenzt und kann auch Schutz bei Diebstahl bieten.