In vielen Fällen übernimmt die Glasversicherung die Kosten für thermischen Glasbruch, sofern die Police thermische Risiken einschließt und der Bruch nicht durch fehlerhafte Installation oder bekannte Mängel des Glases verursacht wurde. Bei solch einem Schaden, der durch extreme Temperaturschwankungen entsteht, ist die Haftungsfrage oft komplex und abhängig von den Umständen sowie der Versicherungspolice.
Hersteller von Glas können in der Verantwortung stehen, wenn nachweisbar ist, dass der thermische Bruch aufgrund von Produktionsfehlern entstand.
Im Fall einer fehlerhaften Montage durch einen Handwerker könnte wiederum dessen Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Es ist essenziell, dass der Versicherungsnehmer die Schadensursache genau dokumentiert und gegebenenfalls einen Gutachter hinzuzieht, um die Ursache des Schadens eindeutig zu klären und die entsprechende Haftung festzustellen.