Für ein Gewächshaus deckt eine Glasversicherung normalerweise Glasbruchschäden ab, wenn sie in einer speziellen Gartenversicherung oder in einer erweiterten Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt gewöhnlich Schäden an Gebäuden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen, jedoch ist Glas nicht immer automatisch mitversichert. Um ein Gewächshaus gegen Bruchschäden abzusichern, muss oft ein zusätzlicher Baustein in der Versicherungspolice vereinbart werden, der Glasbruch einschließt.
Bei der Gartenversicherung, die häufig als Ergänzung zur Hausratversicherung angeboten wird, sind neben Möbeln und Gartengeräten auch Gewächshäuser und deren Verglasungen mitversichert. Dies umfasst typischerweise nicht nur die Reparaturkosten des Glases selbst, sondern auch die Kosten für eventuelle Folgeschäden an den Pflanzen durch Temperaturverluste.
Da Gewächshäuser in vielen verschiedenen Größen und mit unterschiedlichem Wert existieren, ist es ratsam, beim Abschluss einer Glasversicherung auf die Deckungssumme zu achten. Für besondere oder sehr große Gewächshäuser kann es notwendig sein, eine individuelle Lösung mit dem Versicherer zu finden, um eine angemessene Absicherung zu gewährleisten.
Zudem ist zu beachten, dass nicht alle Schadensarten abgedeckt sind. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit führen üblicherweise zum Ausschluss der Leistung. Auch Schäden, die durch Krieg, Kernenergie oder Erdbeben entstanden sind, werden in der Regel nicht von einer Glasversicherung gedeckt.