In einer Glasversicherung sind Spiegel häufig mitversichert, da sie zu den Glasgegenständen zählen, deren Bruchrisiko durch eine solche Police abgedeckt werden kann. Die genauen Bestimmungen, welche Glasarten und -gegenstände in den Schutz eingeschlossen sind, können jedoch je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. In der Regel wird unter Glas im Sinne der Glasversicherung jedes Erzeugnis verstanden, das überwiegend aus Glas besteht – dazu gehören auch Spiegel.
Wenn ein Spiegel zu Bruch geht, kann das je nach Größe und Qualität des Spiegels mit hohen Kosten verbunden sein. Eine Glasversicherung übernimmt meist die Kosten für Reparatur oder Ersatz, jedoch sollte man darauf achten, ob es Beschränkungen in der Höhe der Deckungssumme oder bei den Ursachen des Schadens gibt. Beispielsweise können Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, durchaus abgedeckt sein, während mutwillige Zerstörung oder Schäden durch allmähliche Verschlechterung oft ausgeschlossen sind.
Es empfiehlt sich, bei Abschluss einer Glasversicherung auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten und zu prüfen, ob spezielle Spiegel, wie beispielsweise Designerstücke oder Antiquitäten, separat versichert werden müssen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, für solche wertvollen Stücke eine eigene Wertversicherung zu erwägen.
Nicht alle Glasversicherungen nehmen automatisch Spiegel in ihren Schutz mit auf. Daher ist es ratsam, den Versicherungsvertrag genau zu lesen und bei Unklarheiten direkt beim Versicherer nachzufragen.