Ein beschädigtes Ceranfeld ist normalerweise durch eine Glasversicherung abgedeckt, sofern der Schadenstyp in der Versicherungspolice enthalten ist. Entscheidend für die Kostenübernahme durch die Glasversicherung ist, dass der Schaden unerwartet und plötzlich entstanden ist, beispielsweise durch einen heruntergefallenen Gegenstand. Normale Abnutzung oder absichtliche Beschädigungen fallen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz.
Es ist auch zu beachten, dass bei neueren Ceranfeldern noch Herstellergarantien bestehen könnten, die für Schäden aufgrund von Herstellungs- oder Materialfehlern einspringen. Falls keine Glasversicherung vorhanden ist, könnten Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen einspringen, wenn das Ceranfeld zum versicherten Hausrat zählt oder fest mit dem Gebäude verbunden ist, abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen.
In Mietwohnungen ist es möglich, dass der Vermieter eine Glasversicherung für die Küchenausstattung abgeschlossen hat. Ist das Ceranfeld jedoch weder durch eine Glas- noch eine andere Versicherung abgedeckt, liegt die Verantwortung für Reparatur oder Ersatz beim Eigentümer. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Fachbetrieb oder den Hersteller zu kontaktieren.
Die Weiterbenutzung eines beschädigten Ceranfelds ist nicht zu empfehlen, da es zu weiteren Rissen, Beschädigung der elektrischen Komponenten oder sogar zu einem elektrischen Kurzschluss führen kann. Bei einem Schaden sollte der Versicherungsanbieter umgehend kontaktiert werden, um die Deckung zu klären.
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