Im Fall einer zerbrochenen Fensterscheibe übernimmt die Glasversicherung die Kosten für den Schaden, sofern eine solche Versicherung vom Besitzer des Gebäudes oder der Wohnung abgeschlossen wurde. Sie deckt Bruchschäden an Glasbauteilen von Gebäuden und ist somit eine wichtige Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die nicht immer Glasbruch beinhalten.
Bei Mietwohnungen liegt die Verantwortung für die Versicherung grundsätzlich beim Eigentümer, allerdings können Mieter für Innenscheiben selbst eine Glasversicherung abschließen, wenn dies nicht durch den Vermieter abgedeckt ist. Hierbei ist entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist keine Glasversicherung vorhanden und der Schaden wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, könnten unter Umständen Teilkaskoversicherungen für Fahrzeuge, die auf privatem Grund abgestellt sind und durch herabfallende Teile beschädigt wurden, einspringen.
In Mehrparteienhäusern ist es üblich, dass die Glasversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Die Kosten hierfür werden dann meist über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Tritt ein Schaden auf, wird der Versicherer die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Scheibe übernehmen, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die Glasversicherung leistet in der Regel nur dann, wenn es sich um reines Glas handelt. Kunststoffscheiben oder spezielle Glasbeschichtungen sind oft nicht standardmäßig eingeschlossen und müssen gegebenenfalls zusätzlich versichert werden.