Die Hausratversicherung zahlt für Glasschäden nur, wenn diese Leistung explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist, was meist durch eine zusätzliche Glasversicherung gewährleistet wird. Diese Zusatzversicherung deckt in der Regel Bruchschäden an Verglasungen von Fenstern, Türen, Mobiliar und bestimmten Einrichtungsgegenständen. Ohne diese Erweiterung sind Schäden durch Glasbruch meist nicht abgedeckt, da die Standard-Hausratversicherung primär Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Naturgewalten versichert.
Die genauen Leistungen können variieren, aber typischerweise umfasst eine Glasversicherung in Verbindung mit der Hausratversicherung:
- Fenster und Balkontüren
- Verglasungen von Schränken und Vitrinen
- Glasscheiben und Glastüren von Mobiliar
- Feste Verglasungen von Gebäuden
Nicht versichert sind in der Regel Schäden an Brillen, optischen Geräten, Handys oder Tablet-Displays, ebenso wenig Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder während des Transports.