Die Glasversicherung bietet Versicherungsschutz für die Verglasung von Fenstern und schützt vor finanziellen Belastungen durch Bruchschäden. Standardmäßig deckt sie Kosten für die Reparatur oder den Austausch von Glasflächen der Fenster eines Gebäudes oder einer Wohnung ab. Dies beinhaltet in der Regel sowohl die äußeren Fensterscheiben als auch innere Verglasungen wie Glastüren und feststehende Glaswände. Neben der reinen Glasfläche können auch Verbund- und Isoliergläser, Ornamentgläser und Sicherheitsgläser eingeschlossen sein.
Über die reine Bruchschadendeckung hinaus können je nach Tarif auch Schäden durch bestimmte Unfälle, wie zum Beispiel durch herabfallende Gegenstände, oder Vandalismus abgedeckt sein. In einigen Fällen erstreckt sich der Schutz sogar auf Glas von Mobiliar, wie Glasplatten von Tischen oder Schränken, und auf sonstige Glasbestandteile in der Inneneinrichtung, vorausgesetzt, diese sind in der Police explizit erwähnt.
Darüber hinaus sind bei vielen Versicherern auch die Kosten für Notverglasungen und Folgeschäden durch Glassplitter, die zum Beispiel Einrichtungsgegenstände beschädigen, im Versicherungsschutz inbegriffen. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass eine Glasversicherung in der Regel nicht für Schäden aufkommt, die durch allmähliche Einwirkung, wie Verschleiß oder Abnutzung, entstehen.
Versicherungsnehmer sollten auf Zusatzleistungen achten, da manche Tarife beispielsweise auch die Kosten für eventuell anfallende Gerüstbauten bei der Schadensbehebung übernehmen.