Zuleitungsrohre, die nicht der Versorgung des Gebäudes dienen, sind im Kontext der Wohngebäude-Versicherung Leitungen, die sich auf dem Grundstück befinden, aber nicht unmittelbar zum Betrieb oder zur Versorgung des versicherten Gebäudes beitragen. Dazu gehören beispielsweise Rohre, die das Grundstück mit öffentlichen Versorgungsleitungen verbinden, jedoch erst außerhalb des Grundstücks an das öffentliche Netz angeschlossen sind. Solche Leitungen können Wasser zu einer Garteneinrichtung führen oder für die Entwässerung des Grundstücks zuständig sein, ohne dass sie für die eigentliche Gebäudeversorgung mit Trinkwasser oder Heizungswasser notwendig sind.
Die Abgrenzung ist für den Versicherungsschutz relevant, da Schäden an Zuleitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück oftmals durch die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt sind, während dies für Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks nicht zwangsläufig der Fall ist. Hier können spezielle Vereinbarungen oder Zusatzversicherungen erforderlich sein, um Schäden abzudecken, die durch Probleme mit diesen externen Leitungen entstehen.