Die Anmeldung eines Wohnmobils setzt voraus, dass Besitzer eine Reihe von Dokumenten bei der Zulassungsstelle einreichen, wobei der Nachweis einer gültigen Wohnmobilversicherung durch die eVB-Nummer im Vordergrund steht. Neben diesem unerlässlichen Nachweis sind weitere Unterlagen notwendig, um den Prozess erfolgreich abzuschließen:
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eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung): Sie beweist, dass für das Wohnmobil ein Mindestversicherungsschutz besteht. Die Versicherungsgesellschaft stellt diese Nummer zur Verfügung, sobald eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
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Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II): Dieses Dokument enthält detaillierte Informationen über das Fahrzeug und den Halter. Es ist notwendig, das Wohnmobil offiziell auf den neuen Besitzer zu registrieren.
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Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Falls das Wohnmobil bereits vorher angemeldet war, ist dieser Nachweis über die bisherige Zulassung vorzulegen.
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Hauptuntersuchung (HU) Bericht: Die Vorlage eines gültigen HU-Berichts ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften des Wohnmobils zu belegen. Dieses Dokument bestätigt, dass das Wohnmobil den technischen Regelungen entspricht.
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Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation der Person, die das Wohnmobil anmeldet. Wenn eine andere Person als der Halter das Wohnmobil anmeldet, ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig.
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Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer: Ein SEPA-Lastschriftmandat muss erteilt werden, damit die zuständige Behörde die Kraftfahrzeugsteuer einziehen kann.