Die Versicherung eines Wohnmobils als Zweitwagen ist unter bestimmten Bedingungen möglich und kann in der Wohnmobilversicherung oft zu günstigeren Konditionen führen. Viele Versicherungsunternehmen erkennen an, dass das Risiko von Unfällen oder Schäden bei einem Fahrzeug, das nicht als Haupttransportmittel dient, tendenziell geringer sein kann. Dies spiegelt sich in den angebotenen Tarifen wider.
In der Regel setzen Versicherer für die Anerkennung eines Wohnmobils als Zweitwagen voraus, dass der Versicherungsnehmer bereits ein Erstfahrzeug bei ihnen oder einem anderen Versicherer angemeldet hat. Das Wohnmobil muss zudem auf denselben Halter zugelassen sein wie das Erstfahrzeug, um von den Vorteilen eines Zweitwagens zu profitieren.
Ein kritischer Aspekt dieser Regelung ist, dass nicht alle Versicherer Wohnmobile in die Kategorie der Zweitwagen einstufen. Dies liegt an den besonderen Risiken, die mit Wohnmobilen verbunden sind, wie ihrer Größe, ihrem Wert und der Tatsache, dass sie oft in verschiedenen Terrains und unter unterschiedlichen Bedingungen gefahren werden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Einstufung als Zweitwagen manchmal Einschränkungen hinsichtlich der jährlichen Fahrleistung beinhaltet. Versicherer können günstigere Tarife anbieten, weil davon ausgegangen wird, dass das Wohnmobil weniger genutzt wird als ein Erstwagen. Überschreitet die tatsächliche Nutzung diese angenommenen Grenzen, könnte dies zu Anpassungen der Prämie oder im schlimmsten Fall zu Problemen im Schadensfall führen.
Zusätzlich könnten Versicherer bei der Zweitwagenregelung spezielle Bedingungen für das Parken oder Abstellen des Wohnmobils festlegen, insbesondere wenn es um längere Standzeiten geht, in denen das Fahrzeug nicht genutzt wird.