In der Privaten Haftpflichtversicherung bezeichnet der Begriff "Vermögensschaden" finanzielle Verluste, die nicht auf Sach- oder Personenschäden zurückzuführen sind. Konkret handelt es sich um Schäden, die eine finanzielle Einbuße verursachen, ohne dass eine direkte Beschädigung von Gegenständen oder eine Verletzung von Personen vorliegt.
Ein anschauliches Beispiel hierfür wäre der Fall, in dem jemand irrtümlich die Insolvenz eines Geschäftsmannes verkündet. In der Folge meiden potenzielle Kunden Geschäfte mit diesem Geschäftsmann, was zu Umsatzeinbußen führt, obwohl weder eine Sachbeschädigung noch eine Personenschädigung vorliegt.
Solche Vermögensschäden sind besonders in beruflichen Kontexten relevant. Berufsgruppen wie Berater, Dienstleister oder Freiberufler können solche Schäden verursachen, selbst wenn keine materielle Beschädigung oder Personenschädigung entstanden ist.
Die herkömmliche Privathaftpflicht deckt reine Vermögensschäden oft nicht vollumfänglich ab. In solchen Fällen kann eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden, um den Versicherungsschutz zu komplettieren.
Es empfiehlt sich stets, den genauen Umfang und die Konditionen der eigenen Privaten Haftpflichtversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls durch ergänzende Versicherungen den Schutz auszuweiten.