In der Privaten Haftpflichtversicherung gibt es verschiedene Umstände, unter denen ein Versicherungsnehmer möglicherweise "rausfliegt" oder ausgeschlossen wird.
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Versäumnis der Beitragszahlung: Wenn der Versicherungsnehmer die vereinbarten Prämien trotz wiederholter Mahnungen nicht begleicht, kann die Versicherung den Vertrag kündigen.
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Irreführende Angaben: Täuscht der Versicherungsnehmer die Versicherung beispielsweise durch falsche Angaben beim Abschluss des Vertrages oder durch betrügerische Schadensmeldungen, kann dies einen Ausschluss rechtfertigen.
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Häufigkeit von Schadensfällen: Ein auffällig hohes Aufkommen von Schadensmeldungen kann für die Versicherung ein Indikator für ein erhöhtes Risiko sein und zur Kündigung des Vertrages führen.
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Grobe Fahrlässigkeit: Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherten hervorgerufen werden, können von der Versicherung ausgeschlossen werden. Bei wiederholtem Verhalten kann dies sogar zur Vertragsbeendigung führen.
Versicherungsgesellschaften haben das Recht, ihre Vertragsbeziehungen zu schützen und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen zu reagieren. Dennoch ist eine Kündigung oder ein Ausschluss stets an gesetzliche und vertragliche Vorgaben gebunden.