Die Privathaftpflicht greift und übernimmt Schäden, die durch den Versicherten an Dritten verursacht werden. Hier einige konkrete Beispiele und Szenarien:
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Personenschäden: Wenn durch das Verschulden des Versicherten jemand verletzt wird, übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten sowie Schmerzensgeldansprüche. Ein klassisches Beispiel ist der unbeabsichtigte Zusammenstoß mit einem Fußgänger, der dabei stürzt und sich verletzt.
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Sachschäden: Sollte der Versicherte fremdes Eigentum beschädigen, kommt die Haftpflichtversicherung für die Reparatur oder den Ersatz auf. Ein typisches Szenario ist, wenn ein teures Smartphone aus der Hand eines Freundes fällt und dabei kaputt geht.
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Vermögensschäden: Hierbei handelt es sich um finanzielle Verluste, die ohne Personen- oder Sachschaden entstehen. Ein Beispiel könnte ein durch falsche Informationen verursachter finanzieller Verlust sein.
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Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Wohnräumen oder Gegenständen sind in vielen Haftpflichtpolicen enthalten. Dies kann beispielsweise ein durch Überlaufen der Badewanne verursachter Wasserschaden in einer Mietwohnung sein.
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Schlüsselverlust: Der Verlust von privaten oder beruflichen Schlüsseln kann hohe Kosten verursachen. Viele Policen decken die Kosten für den Austausch von Schlössern ab.
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Weltweiter Schutz: Viele Haftpflichtversicherungen bieten Schutz nicht nur im eigenen Land, sondern weltweit. Dies ist insbesondere für Reisende von Bedeutung.
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Deliktunfähige Personen: Einige Policen bieten Schutz, selbst wenn deliktunfähige Personen (z.B. kleine Kinder) Schäden verursachen, für die sie gesetzlich nicht haftbar gemacht werden können.
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Gefälligkeitsschäden: Wenn bei der Hilfe für einen Freund ein Schaden entsteht, sprechen Experten von einem Gefälligkeitsschaden. Einige Versicherungen bieten hier Schutz.
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Allmählichkeitsschäden: Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstehen, wie zum Beispiel durch ein langsam leckendes Wasserrohr, werden von manchen Policen abgedeckt.