Wenn es um den Inhalt einer Privathaftpflicht geht, sind bestimmte Elemente entscheidend, um sicherzustellen, dass Versicherte umfassend geschützt sind. Hier sind die Schlüsselelemente, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten:
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Deckungssumme: Ein zentrales Kriterium ist die Höhe der Deckungssumme. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag die Versicherung im Schadensfall leistet. Experten empfehlen häufig Summen von mindestens 5 bis 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Weltweiter Schutz: Eine gute Haftpflichtversicherung sollte nicht nur im Inland, sondern weltweit gelten. Insbesondere für Personen, die viel reisen, ist eine weltweite Deckung sinnvoll.
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Schlüsselverlust: Der Verlust privater oder beruflicher Schlüssel kann teuer werden. Die Übernahme der Kosten für den Austausch von Schlössern sollte daher in der Versicherungspolice enthalten sein.
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Tätigkeitsschäden: Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die während einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Hier ist es wichtig, genau hinzuschauen.
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Gefälligkeitsschäden: Wenn man einem Freund hilft und dabei ein Schaden entsteht, sprechen Experten von einem Gefälligkeitsschaden. Eine gute Police sollte auch solche Schäden abdecken.
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Deliktunfähige Personen: Kinder oder geistig beeinträchtigte Personen können unter Umständen nicht für einen verursachten Schaden haftbar gemacht werden. Eine gute Versicherung sollte auch in solchen Fällen einspringen.
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Mietsachschäden: Schäden, die in gemieteten Wohnungen oder während eines Urlaubs in einer Ferienwohnung entstehen, sollten von der Versicherung abgedeckt werden.
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Allmählichkeitsschäden: Hierbei handelt es sich um Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstanden sind, beispielsweise durch ein langsam leckendes Wasserrohr. Nicht jede Versicherung deckt solche Schäden ab, ein Blick in die Vertragsdetails ist hier entscheidend.
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Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Einige Versicherer verzichten jedoch auf dieses Recht – ein solcher Verzicht ist für den Versicherten von Vorteil.