Die Privathaftpflicht ist oft die erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, Mietsachschäden abzudecken. Mietsachschäden sind Beschädigungen, die in gemieteten Wohnräumen entstehen und nicht auf den üblichen Verschleiß zurückzuführen sind. Beispiele hierfür sind Brandlöcher im Teppich, Schäden an Türen oder zerbrochene Fensterscheiben.
Normalerweise ist der Mieter verpflichtet, solche Schäden auf eigene Kosten zu beheben. Doch die Privathaftpflicht kann hierbei eine wichtige Unterstützung bieten. Sie tritt in der Regel für Schäden ein, die der Mieter versehentlich verursacht hat. Allerdings gibt es hierbei verschiedene Einschränkungen und es ist wichtig, den genauen Umfang der jeweiligen Police zu kennen.
Nicht alle Haftpflichtversicherungen decken Mietsachschäden automatisch ab. Es kann notwendig sein, einen zusätzlichen Baustein in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Außerdem können in einigen Verträgen bestimmte Arten von Schäden ausgeschlossen sein oder es gibt eine Höchstgrenze für die Kostenübernahme.
Zudem ist zu beachten, dass vorsätzliche Beschädigungen nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Es handelt sich dabei also um Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden.