Ein deliktunfähiges Kind ist im Kontext der Privaten Haftpflichtversicherung ein bedeutender Begriff. Ein solches Kind ist aufgrund seines Alters oder seiner geistigen Reife nicht in der Lage, das Unrecht seiner Handlung zu erkennen und danach zu handeln.
Laut deutschem Recht sind Kinder unter sieben Jahren im Straßenverkehr und solche unter 14 Jahren in anderen Lebensbereichen deliktunfähig. Dies impliziert, dass diese Kinder für verursachte Schäden rechtlich nicht belangt werden können, da ihnen die notwendige Einsicht in die Falschheit ihres Handelns fehlt.
Daraus folgt: Wenn ein deliktunfähiges Kind Schaden verursacht, haften die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Wenn nicht, muss in der Regel der Geschädigte den Schaden selbst tragen.
Hier kommt die Privathaftpflicht ins Bild. Viele Policen bieten Deckungsschutz für Schäden an, die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden, selbst wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Daher ist es wichtig, beim Abschluss einer solchen Versicherung genau zu prüfen, ob Schäden durch deliktunfähige Kinder abgedeckt sind, um der Familie optimalen Schutz zu bieten.