Die Privathaftpflicht stellt für den Versicherungsnehmer einen essentiellen Schutz gegenüber Dritten dar, für den Fall, dass er einen Schaden verursacht. Doch nicht nur der Hauptversicherungsnehmer ist durch diese Police geschützt.
Zum einen sind in vielen Policen der Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder automatisch mitversichert. Das bedeutet, sollte der Partner oder das Kind einen Schaden verursachen, tritt auch hier die Privathaftpflichtversicherung in Aktion.
Volljährige, unverheiratete Kinder sind oft ebenfalls mitversichert, solange sie sich noch in der Erstausbildung befinden. Das kann eine schulische oder berufliche Erstausbildung sein. Nach Beendigung der Erstausbildung oder bei Heirat endet in der Regel dieser Schutz.
Des Weiteren können in einigen Verträgen auch andere im Haushalt lebende Personen, wie zum Beispiel Pflegekinder oder Au-pairs, eingeschlossen sein.
Es ist allerdings zu beachten, dass nicht alle Haftpflichtverträge die gleichen Regelungen haben. Bei manchen Verträgen sind beispielsweise nur der Versicherungsnehmer und sein Partner abgedeckt, während Kinder separat versichert werden müssen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der zeitliche Aspekt. Oft sind Personen auch während vorübergehenden Auslandsaufenthalten durch die deutsche Privathaftpflicht geschützt, jedoch kann die Dauer dieses Schutzes variieren und sollte im Einzelfall geprüft werden.