Die Privathaftpflicht ist ein bedeutender Bestandteil des finanziellen Schutzes, wenn es um die Zahlung für unabsichtlich verursachte Schäden geht. Doch es gibt bestimmte Fälle und Umstände, bei denen diese Versicherung nicht einspringt.
Vorsätzliche Handlungen, bei denen ein Schaden absichtlich herbeigeführt wurde, sind grundsätzlich von der Deckung ausgeschlossen. Das bedeutet, wenn jemand absichtlich einen Schaden verursacht, kann er nicht darauf hoffen, dass die Private Haftpflicht diesen Schaden übernimmt.
Des Weiteren sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen, nicht abgedeckt. Für solche Fälle gibt es die spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung.
Schäden, die im beruflichen Umfeld entstehen, fallen in der Regel auch nicht unter die Private Haftpflicht. Beispielsweise, wenn jemand während seiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursacht, muss hierfür eine separate Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Eigenschäden, also Schäden am eigenen Eigentum oder an sich selbst, sind ebenso ausgenommen. Ein Beispiel wäre, wenn jemand aus Versehen sein eigenes Smartphone zerstört.
Vertragsrechtliche Haftpflichtansprüche, also Ansprüche, die aufgrund eines Vertrags entstehen und nicht aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, werden ebenfalls nicht von der Privaten Haftpflicht gedeckt.
Es ist daher wichtig, sich genau über die Bedingungen und Ausschlüsse seiner Privaten Haftpflichtversicherung zu informieren und gegebenenfalls durch zusätzliche Versicherungen entsprechenden Schutz sicherzustellen.