Die Privathaftpflicht spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die Zahlung für verursachte Schäden geht. Wenn jemand durch sein Verschulden einen Schaden an Personen oder Sachen verursacht und dafür haftbar gemacht wird, kommt diese Versicherung zum Tragen. Dabei deckt sie nicht nur den eigentlichen Schaden, sondern auch damit verbundene Kosten. Dies kann beispielsweise die Reparatur oder der Ersatz eines beschädigten Gegenstandes sein.
Aber nicht nur Sachschäden fallen unter die Deckung der Privaten Haftpflichtversicherung. Auch Personenschäden, bei denen jemand verletzt wurde und beispielsweise Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeldansprüche entstehen, werden übernommen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherung auch bei unberechtigten Forderungen schützt. In solchen Fällen wehrt sie diese für den Versicherten ab und übernimmt hierfür entstehende Kosten, etwa für Anwälte oder Gerichtsverfahren.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Bedingungen, unter denen die Versicherung nicht zahlt. Vorsätzliche Handlungen, die einen Schaden verursachen, sind in der Regel von der Deckung ausgeschlossen. Ebenso können bestimmte Risiken, wie zum Beispiel Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt sein und erfordern spezielle Versicherungen.