Die Privathaftpflicht und ihre Leistung sind ein essentieller Bestandteil des Versicherungsschutzes für Einzelpersonen. Diese Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen, wenn man als Versicherter Dritten versehentlich einen Schaden zufügt. Aber welche Schadensfälle sind konkret versichert?
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Personenschäden: Dies sind Schäden, die durch den Versicherungsnehmer an anderen Personen verursacht werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Heilungskosten, Schmerzensgeld oder der Verdienstausfall des Geschädigten.
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Sachschäden: Hierunter fallen Schäden an fremdem Eigentum. Dies kann ein zerbrochener Gegenstand sein oder auch ein beschädigtes Fahrzeug durch Unachtsamkeit.
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Vermögensschäden: Dies sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand aufgrund eines Ratschlags, den man gegeben hat, finanzielle Verluste erleidet.
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Mietsachschäden: Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind oft ebenfalls in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Beispielsweise, wenn man in einer gemieteten Wohnung den Fußboden beschädigt.
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Schlüsselverlust: Verliert man einen Schlüssel und muss dieser ersetzt werden, kommt die Haftpflichtversicherung in vielen Fällen für die Kosten auf.
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Tätigkeitsschäden: Wenn man zum Beispiel beim Helfen im Haushalt eines Freundes etwas beschädigt, greift hier oft die Haftpflichtversicherung.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Tarif und jede Versicherungsgesellschaft dieselben Leistungen anbietet. Oft gibt es Zusatzoptionen oder Ausschlüsse. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Aufschluss über den genauen Leistungsumfang. Es empfiehlt sich, regelmäßig zu überprüfen, ob der eigene Tarif noch den aktuellen Lebensumständen und Bedürfnissen entspricht.