In der Regel ist Fahrradzubehör in der Fahrradversicherung mitversichert, kann sich aber je nach Tarif unterscheiden. Einige Fahrradversicherungen bieten einen allgemeinen Zubehörschutz bis zu einem bestimmten Betrag, während andere Versicherungen eine detaillierte Aufschlüsselung jedes Zubehörteils verlangen können.
So gilt, dass nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck mitversichert werden kann:
- Anhänger,
- Beleuchtung,
- Fahrradkompass,
- Fahrradkorb,
- Fahrradschloss,
- Fahrradtasche,
- Fahrradwimpel,
- Helm,
- Hygieneartikel,
- Isomatte,
- Kartenhalter,
- Kartenmaterial,
- Kilometerzähler,
- Kindersitz,
- Kleidung,
- Kochgeschirr,
- Luftmatratze,
- Luftpumpe,
- Reflektor,
- Sattelkissen,
- Schloss,
- Schlafsack,
- Schleppstange,
- Spiegel,
- Steckschutzblech,
- Tachometer,
- Trinkflasche,
- Werkzeug,
- Flickzeug,
- Werkzeugtasche,
- Zelt
Entschädigung für Fahrradzubehör und Fahrradgepäck
Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades Fahrradzubehör und Fahrradgepäck beschädigt oder zerstört, und zwar durch
- die Straftat eines Dritten
- einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck)
- Feuer
leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung, sofern Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht waren.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.