Ein besonders wichtiger Aspekt der Fahrradversicherung ist die Neuwertentschädigung. Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wird oder irreparabel beschädigt ist, ersetzt die Neuwertentschädigung den vollen Betrag, den Sie für den Kauf eines neuen Fahrrads gleicher Art und Güte benötigen würden, unabhängig davon, wie alt Ihr Fahrrad zum Zeitpunkt des Verlusts war. Dies unterscheidet sich von der sogenannten Zeitwertentschädigung, bei der die Versicherung nur den aktuellen Wert Ihres Fahrrads erstattet, der aufgrund von Alter und Abnutzung oft weit unter dem Neupreis liegt.
Es gibt jedoch einige Dinge, die Sie bei der Neuwertentschädigung beachten sollten. Nicht alle Fahrradversicherungen bieten diese Art der Entschädigung an, und oft ist sie auf einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf des Fahrrads beschränkt, beispielsweise auf die ersten zwei oder drei Jahre. Darüber hinaus wird die Neuwertentschädigung in der Regel nur gewährt, wenn Sie einen Kaufbeleg für Ihr Fahrrad vorlegen können, der den ursprünglichen Kaufpreis bestätigt.
Eine Fahrradversicherung mit Neuwertentschädigung kann besonders für teure Fahrräder sinnvoll sein, bei denen ein Verlust oder eine ernsthafte Beschädigung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnte. Allerdings sollte der Abschluss einer solchen Versicherung immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt sein.