Die Innovationsklausel ist ein wesentliches Element der Fahrradversicherung und kann einen erheblichen Unterschied in Ihrem Versicherungsschutz ausmachen.
Die Innovationsklausel sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz mit der technischen Entwicklung Schritt hält. Sie besagt, dass Sie automatisch von allen Produktverbesserungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes profitieren, die nach dem Abschluss Ihrer Police eingeführt werden. Das bedeutet, wenn Ihr Versicherer seinen Fahrradversicherungsschutz verbessert, indem er zum Beispiel neue Risiken abdeckt oder höhere Entschädigungsgrenzen einführt, werden diese Verbesserungen automatisch auf Ihre Police angewendet.
Sie müssen nicht extra eine neue Police abschließen oder zusätzliche Kosten in Kauf nehmen. Sie profitieren dank der Innovationsklausel automatisch von Leistungsverbesserungen innerhalb der Fahrrad-Vollkaskoversicherung in der Zukunft, solange diese ohne einen Mehrbeitrag erfolgen.