Die Konditionsdifferenzdeckung ist eine spezielle Art der Versicherungsdeckung, die oft in Verbindung mit Fahrradversicherungen angeboten wird.
Beantragt der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für eine Fahrrad Vollkaskoversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad Vollkaskovertrag für das gleiche Fahrrad, so gilt die Konditionsdifferenzdeckung, wie nachfolgend beschrieben.
- Die Differenzdeckung leistet für Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind.
- Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme des entsprechenden Vorvertrages begrenzt. Sollte die Versicherungssumme höher sein als in diesem Vertrag, so ist die Höchstentschädigung auf die Versicherungssumme dieses Vertrages begrenzt.
- Die Differenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nur deshalb nicht erbracht wurden, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages in Verzug war oder der anderweitige Versicherer sich wegen vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit oder arglistigen Verhaltens auf seine Leistungsfreiheit beruft.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Konditionsdifferenzdeckung nicht automatisch in jeder Fahrradversicherung enthalten ist. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Abschluss einer Fahrradversicherung gründlich informieren und genau prüfen, welche Leistungen die Versicherung bietet und ob eine Konditionsdifferenzdeckung enthalten ist.