Die Originalrechnung Ihres Fahrrads ist ein Beweisstück, das bei der Bewertung Ihres Fahrrads und der Berechnung der Versicherungsprämie eine entscheidende Rolle spielt.
Die Originalrechnung sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da sie im Schadensfall vorgelegt werden muss. Wenn das E-Bike gestohlen wird oder beschädigt ist, benötigt die Versicherung die Originalrechnung, um den Wert des E-Bikes zu ermitteln und die Entschädigungssumme zu berechnen. Der Kaufpreis auf der Originalrechnung entspricht der Versicherungssumme und diese wird unter anderem für die Festlegung der Beitragshöhe benötigt.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Originalrechnung alle relevanten Informationen enthält, wie z.B. den Hersteller, das Modell, die Rahmennummer, das Kaufdatum, den Kaufpreis sowie den Namen und Anschrift des Käufers. Wenn die Originalrechnung nicht mehr vorhanden ist, kann es schwierig sein, den Wert des E-Bikes zu bestimmen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten bzw. gibt es Versicherer die ohne Originalrechnung keinen Versicherungsschutz gewähren.
Wurde das E-Bike in einem Onlineshop erworben ist die Rahmen-/Codierungsnummer oft nicht auf der Originalrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung beim Versicherer, die Rechnungsnummer anzugeben. Die Rechnung kann auch elektronisch als PDF vorgelegt werden. Falls dies nicht so ist, muss dies vom Händler nachträglich eingetragen werden, da es im Schadenfall sonst zu Problemen führen kann.