Die meisten Fahrradversicherungen haben bestimmte Anforderungen an das Fahrradschloss, das der Versicherte verwenden muss. Es kommt vor, dass das Schloss eine bestimmte Sicherheitsstufe erfüllen soll, die von unabhängigen Institutionen wie dem VdS (Vertrauen durch Sicherheit) oder dem ART (Stichting ART Keuring) festgelegt wird. Diese Institutionen testen und bewerten die Sicherheit von Fahrradschlössern und vergeben entsprechende Sicherheitsstufen. So zum Beispiel gelten Zahlenschlösser als unsicher und werden in den meisten Versicherungsunternehmen nicht akzeptiert. Somit wäre im Leistungsfall kein Schadensanspruch möglich.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Fahrrad bei Nichtgebrauch ordnungsgemäß abgeschlossen bzw. in einigen Fällen an einen festen Gegenstand angeschlossen werden muss. Dies variiert je nach Versicherungsunternehmen.