Die grobe Fahrlässigkeit bezieht sich in der Fahrradversicherung auf eine schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflichten, die ein vernünftiger Fahrradfahrer im Allgemeinen beachten würde. Wenn ein E-Bike-Fahrer grob fahrlässig handelt, kann dies dazu führen, dass er bei einem Unfall keinen Versicherungsschutz hat.
Grobe Fahrlässigkeit kann in verschiedenen Situationen auftreten, wie z.B. wenn ein Fahrer freihändig fährt oder wenn er das E-Bike absichtlich überlädt und dadurch die Stabilität und Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt. Auch wenn der Fahrer das E-Bike auf einer Straße fährt, auf der dies nicht erlaubt ist oder wenn er durch grobe Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht, kann er seinen Versicherungsschutz verlieren.
Wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann die E-Bike-Versicherung den Versicherungsnehmer ablehnen oder die Entschädigung reduzieren. Es ist abhängig vom Versicherungsunternehmen ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist und wenn ja ob es dann Ausschlüsse gibt wie z.B. kein Schutz bei Alkohol- und Drogenmissbrauch.
Wichtig ist es die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers zu lesen und auf Obliegenheiten zu achten.