Zur konkreten Schadenmeldung (Telefonnummer, Online-Formular, Fristen oder benötigte Unterlagen) liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor. Grundsätzlich sollten Sie einen Schaden Ihrem Versicherer – Die Haftpflichtkasse VVaG – unverzüglich melden und Ansprüche Dritter nicht ohne Rücksprache anerkennen; die Regulierung übernimmt dann der Versicherer. Aktuelle Kontaktwege und das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der Haftpflichtkasse bzw. Ihren Versicherungsunterlagen.
Was die Quellen zur Schadenregulierung sagen
In der Produktlinie Einfach Komplett ist laut Leistungsübersicht eine Pro-Aktive Schadenregulierung enthalten. Außerdem gilt in den höheren Linien die Erweiterte Vorsorge (Best-Leistungs-Garantie) mit dem Grundsatz „kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall“ (Quelle: Leistungsübersicht Privathaftpflicht, Stand 01.01.2025).
Darüber hinaus enthalten die vorliegenden Quellen keine Beschreibung des konkreten Meldewegs (Telefon, E-Mail, Online-Formular, App, Fristen, einzureichende Nachweise). Diese Informationen sind der Schadenmeldung nicht zu entnehmen.
Allgemeine Hinweise zur Schadenmeldung
Diese Punkte sind allgemein üblich, aber nicht aus den vorliegenden Quellen belegt – bitte im konkreten Fall anhand Ihrer Vertragsunterlagen prüfen:
- Schaden möglichst zeitnah dem Versicherer melden.
- Ansprüche von Geschädigten nicht eigenmächtig anerkennen oder bezahlen, sondern an den Versicherer weiterleiten.
- Hergang, Datum, beteiligte Personen und – wenn möglich – Fotos/Belege dokumentieren.
- Die genaue Vorgehensweise und die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Website der Haftpflichtkasse und in Ihrer Police.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Privathaftpflicht-Versicherung, Stand 01.01.2025; Die Haftpflichtkasse, offizielle Website