Ja, die Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse (PHV Einfach) gilt auch im Ausland. Aufenthalte in Europa sind zeitlich unbegrenzt mitversichert; vorübergehende Aufenthalte in außereuropäischen Ländern (weltweit) sind in den Linien „Einfach Gut" und „Einfach Besser" bis zu 5 Jahren abgedeckt. Die mitversicherte Kaution beträgt bis 100.000 € (in „Einfach Komplett" bis 500.000 €). Stand: Oktober 2026.
Auslandsschutz nach Tariflinie
Der Auslandsschutz richtet sich nach der gewählten Produktlinie:
- Europa: In allen Linien („Einfach Gut", „Einfach Besser", „Einfach Komplett") zeitlich unbegrenzt mitversichert.
- Außereuropäisches Ausland (weltweit): vorübergehende Aufenthalte bis zu 5 Jahren in „Einfach Gut" und „Einfach Besser".
- Kaution (weltweit): bis 100.000 € in „Einfach Gut" und „Einfach Besser", bis 500.000 € in „Einfach Komplett".
Quelle: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Privathaftpflicht-Versicherung, Stand 01.01.2025.
Was bedeutet "vorübergehender Aufenthalt"?
Mit „vorübergehend" sind zeitlich befristete Aufenthalte außerhalb Europas gemeint, etwa längere Urlaube, Auslandssemester oder berufliche Entsendungen. Für diese Fälle besteht der Versicherungsschutz bis zu 5 Jahren. Innerhalb Europas gilt der Schutz dagegen ohne zeitliche Begrenzung.
Kaution im Ausland
Kommt es im Ausland zu einem Schadenfall, kann eine behördliche Kaution anfallen. Diese wird weltweit mitversichert – bis 100.000 € in „Einfach Gut" und „Einfach Besser" und bis 500.000 € in „Einfach Komplett".
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Privathaftpflicht-Versicherung, Stand 01.01.2025