Wie und in welchem Umfang die HanseMerkur eine bestehende Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) anerkennt und überträgt, geht aus den hier vorliegenden Quellen (Leistungsübersicht Elektro-/Hybrid, Stiftung-Warentest-Tabelle 2026) nicht hervor. Dazu liegen keine belegten Angaben vor. In der Regel wird beim Versichererwechsel die bisherige SF-Klasse über den abgebenden Versicherer gemeldet und übernommen – die konkreten Einstufungs- und Übertragungsregeln der HanseMerkur sollten Sie direkt beim Versicherer oder in den Tarifbedingungen erfragen.
Was die vorliegenden Quellen abdecken
Die hier verfügbaren Unterlagen enthalten keine Angaben zur Anerkennung oder Übernahme von Schadenfreiheitsklassen. Belegt sind lediglich:
- Leistungen rund um Akku/Ladeinfrastruktur bei Elektro- und Hybridfahrzeugen in den Varianten Drive Easy und Drive Best (Teil- und Vollkasko).
- Die Einordnung der HanseMerkur-Tarife Drive Smart, Drive Easy und Drive Best in der Stiftung-Warentest-Übersicht 2026 (z. B. Neu- und Kaufpreisentschädigung).
Angaben zur SF-Einstufung, zur Rückstufungstabelle oder zur Übertragung einer SF-Klasse von Dritten (z. B. Eltern oder Partner) sind in diesen Quellen nicht enthalten.
Wo Sie verlässliche Auskunft erhalten
- HanseMerkur direkt: Kundenservice oder Vermittler fragen, welche SF-Klasse sie anerkennt und wie die Übertragung abläuft.
- Tarifbedingungen der HanseMerkur Kfz-Versicherung (Kundeninformationen Drive Smart/Easy/Best) – dort finden sich die Einstufungs- und Rückstufungsregeln.
- Vorversicherer: Beim Wechsel meldet dieser Ihre bisherige SF-Klasse an den neuen Versicherer.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Elektro-/Hybridfahrzeuge (Drive Easy/Drive Best), Stand August 2025; Stiftung Warentest, Kfz-Versicherungen, Stand 01.01.2026