Ja. Die Uelzener Hunde-Krankenversicherung (Voll-Schutz) übernimmt ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich der stationären Unterbringung in einer Tierklinik und erstattet bis zu 100 % der Kosten unabhängig vom GOT-Satz. Auch die Notdienstgebühr bei einer Behandlung oder Operation aufgrund eines Unfalls ist mitversichert, und die Wahl des Tierarztes bzw. der Tierklinik ist frei. Erstattet wird bis zur gewählten Jahresleistung (3.000 €, 6.000 € oder unbegrenzt) abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (0 €, 250 € oder 500 €).
Leistungen rund um Tierklinik und Notdienst
- Ambulante und stationäre Behandlungen: Beides ist im Voll-Schutz der Krankenversicherung abgedeckt (Quelle 4).
- Stationäre Unterbringung: Die Unterbringungskosten in der Klinik sind mitversichert (Quelle 4).
- Notdienstgebühr: Laut Leistungsübersicht ist die Notdienstgebühr bei Operation und Behandlung aufgrund eines Unfalls versichert (Quelle 1).
- Freie Klinikwahl: Tierarzt und Tierklinik sind frei wählbar (Quelle 1 und Quelle 4).
- Diagnostik: Bildgebende Verfahren wie Röntgen, CT und MRT sind abgedeckt, auch ohne nachfolgende OP (Quelle 4).
- Direktabrechnung: Eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt ist möglich (Quelle 4).
Erstattungshöhe und Grenzen
Die Erstattung erfolgt bis zu 100 % der Kosten – unabhängig vom Erstattungssatz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte). Die tatsächliche Erstattung wird durch Ihre gewählte Jahresleistung und Selbstbeteiligung begrenzt (Quelle 4):
- Maximale Jahresleistung: 3.000 €, 6.000 € oder unbegrenzt
- Selbstbeteiligung: 0 €, 250 € oder 500 € pro Jahr
Es gilt grundsätzlich eine Wartezeit (üblicherweise 1 Monat); bestimmte Leistungen und Notfälle können ohne bzw. mit abweichender Wartezeit greifen. Die genauen Fristen und Ausschlüsse ergeben sich aus den aktuellen Versicherungsbedingungen (Quelle 4).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Hunde-OP- und Hunde-Krankenversicherung; Uelzener Versicherung, offizielle Website (uelzener.de)